BFSG-konform: Unsere Terminvereinbarung ist barrierefrei – und bereit für 2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – vor allem, wenn sie sich an Endverbraucher richten. Auch Werkstätten oder Servicebetriebe mit Online-Terminvergabe sind betroffen.
Gut zu wissen: Unsere Online-Terminvereinbarung erfüllt schon heute alle Anforderungen des BFSG.
Was heißt das konkret? Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kunde möchte online einen Reifenwechsel buchen – unabhängig von Gerät, Fähigkeiten oder Einschränkungen.
✅ Einfache Navigation: Die Oberfläche ist intuitiv und mit Tastatur bedienbar.
✅ Klare Sprache: Alle Schritte sind verständlich formuliert.
✅ Barrierefreie Technik: Screenreader-Kompatibilität, Alternativtexte und kontrastreiche Gestaltung inklusive.
✅ Mobil optimiert: Auch auf Smartphones problemlos nutzbar.
Warum ist das wichtig?
Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen – sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle. Und: Sie ist bald Pflicht.
Sie wollen auf der sicheren Seite sein? – sprechen Sie uns an!