EUDR und das Waldschutzgesetz: Abstimmung des Europäischen Parlament am 14.11.2024
Neue Anforderungen für die Reifenindustrie
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und dem Waldschutzgesetz setzt die EU neue Maßstäbe für den Schutz von Wäldern und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Für die Reifenindustrie, die auf Naturkautschuk als Rohstoff angewiesen ist, bringt das Gesetz entscheidende Änderungen. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass der verwendete Naturkautschuk aus entwaldungsfreien Quellen stammt und die ökologischen Standards erfüllt.
Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen Reifen nun ein spezielles Zertifikat tragen, das bestätigt, dass der verwendete Kautschuk den EUDR-Vorgaben entspricht. Dieses Zertifikat garantiert, dass die Produktion und Beschaffung des Rohstoffs keine Entwaldung verursacht und strenge Umweltstandards einhält. Hersteller, die ihre Lieferketten transparent und nachhaltig gestalten, erfüllen damit nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden und tragen aktiv zum Umweltschutz bei.
Am 14.11.2024 wird darüber abgestimmt.
Update:
15.11.2024
Trotz eines Statements der European Tyre and Rubber Manufacturers‘ Association (ETRMA) gegen die Verlängerung der Übergangsfrist hat das Europäische Parlament beschlossen, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben. Die Verordnung trat bereits im Juni 2023 in Kraft und sollte ursprünglich ab Dezember 2024 verpflichtend gelten.
Zusätzlich stimmte das Parlament dafür, eine „Null-Risiko“-Kategorie einzuführen, die Produkte aus bestimmten Ländern – etwa Kautschuk für die Reifenproduktion – weitgehend von der Verordnung befreien würde. Dieser Schritt würde weniger Kontrollen in den betreffenden Ländern bedeuten.
Die Verordnung müsste nun eventuell erneut den Gesetzgebungsprozess durchlaufen, falls die EU-Kommission ihre Verschiebung nicht zurückzieht.