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E-Rechnungen im Reifenhandel gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl für die Effizienz als auch durch die E-Rechnungspflicht ab 2025. Neben Zeit- und Kosteneinsparungen reduzieren digitale Prozesse Fehler und steigern die Nachhaltigkeit durch geringeren Papierverbrauch.

Reifenhändler und Werkstätten müssen dabei jedoch sicherstellen, dass ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme die gesetzlichen Anforderungen wie die XRechnung und ZUGFeRD-Standards erfüllen. Mit unseren Lösungen wie die desk.tyreline und Sage 100 stehen spezialisierte Systeme zur Verfügung, die für die E-Rechnung startklar sind. Sie ermöglichen eine unkomplizierte Integration, den digitalen Versand Belegen. Dank automatisierter Workflows sparen Anwender nicht nur Zeit, sondern gewinnen auch an Transparenz und Effizienz.

  1. Fehlerreduktion: Digitale Prozesse minimieren Eingabefehler und gewährleisten eine automatische Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  2. Nachhaltigkeit: Papierverbrauch und Transportkosten für physische Rechnungen werden eingespart.

Reifenhändler und Werkstätten stehen vor der Aufgabe, ihre bestehenden Buchhaltungs- und ERP-Systeme auf die neuen Anforderungen umzustellen. Dabei sind folgende Aspekte zentral:

  • Integration: Systeme wie desk.tyreline bieten Schnittstellen, um E-Rechnungen direkt aus der Software zu erstellen und zu versenden.
  • Standards: Die Einhaltung von Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung ist essenziell, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
  • Datenmanagement: Automatisierte Workflows helfen, Kundendaten effizient zu nutzen und Zahlungsprozesse zu beschleunigen.
E-Rechnungen im Reifenhandel

Ab 2025 müssen Sie in der Lage sein, Rechnungen mit strukturiertem Fomat (ZUGFerd oder XRechnung) zu empfangen. Theoretisch kann das bis Ende 2026 auch eine PDF als Anhang in einer E-Mail sein. Unsere Software erkennt automatisch ob die PDF eine XML Struktur im vorgegeben Format enthält und verarbeitet sie entsprechend

Bis Ende 2026 können Sie weiterhin herkömmliche Rechnungen versenden, es sei denn, Ihr Kunde verlangt eine E-Rechnung. Ab 2027 dürfen Sie „normale“ Rechnungen nur dann weiterhin nutzen, wenn Ihr Umsatz im Jahr 2026 weniger als 800.000 € betrug. Ab 2028 sind dann ausschließlich E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format erlaubt. Mit der desk.tyreline können Sie schon heute (2024) E-Rechnungen versenden.

Im B2C-Bereich sind E-Rechnungen nicht verpflichtend. Auch wenn unsere Software E-Rechnungen generieren kann, können Sie weiterhin jede Rechnung wie gewohnt drucken oder als PDF versenden.

Unabhängig davon, ob der Kunde privat oder gewerblich ist, ist für Rechnungen unter 250 € keine E-Rechnung erforderlich.

Einpassender Artikel von der Gummibereifung

Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht. Was das für die Kfz-Branche bedeutet, erfahren Sie in diesem Interview.

https://www.gummibereifung.de/node/24306